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   LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02   

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https://dejure.org/2003,11154
LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02 (https://dejure.org/2003,11154)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02 (https://dejure.org/2003,11154)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2003 - 2 TaBV 22/02 (https://dejure.org/2003,11154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung des Wahlergebnisses ; Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder; Verteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlsystem; Unwirksamkeit der Freistellungsentscheidung des Betriebsrats; Grundsätze der Verhältnismäßigkeitswahl ; Anfechtbarkeit der Wahl ...

  • Judicialis

    BetrVG § 38; ; TV Nr. 4 d. Deutschen Post AG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38; TV Nr. 4 d. Deutschen Post AG § 4
    Wahl des freizustellenden Mitglieder des Betriebsrats bei zwei miteinander konkurrierenden Listen, Verhältniswahl, Freistellung von Teilzeitkräften neben Vollzeitkräften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96

    Wahl der Freizustellenden in Verhältniswahl; Teilweise Freistellungen nach dem

    Auszug aus LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02
    Das Verhältniswahlrecht wird daher verletzt, wenn bei Aufteilung einer Vollfreistellung auf mehrere teilweise Freistellungen diese Teilfreistellungen nicht der Liste zufallen, welcher die Vollfreistellung zufallen würde (ebenso Beschl. d. LAG Nürnberg v. 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96 -, ZBVR 1998, S. 8 f.).
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Ein solcher Beschluss wird zwar teilweise für erforderlich gehalten (vgl. LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2012 - 20 TaBV 1/11 - zu B II 2 a der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.4 der Gründe; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 13; Hornung DB 2002, 94, 96; Löwisch BB 2001, 1734, 1743; ders./Kaiser BetrVG 7. Aufl. § 38 Rn. 11; Ratayczak AiB 2010, 296, 298; Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 40) .

    Auch wenn das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass bei der Aufteilung von Teilfreistellungen derjenigen Vorschlagsliste das Bestimmungsrecht zukommt, der nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren die Vollfreistellung zufallen würde und eine Verteilung der Höchstzahlen nach Köpfen nicht statthaft ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. April 2013 - 21 TaBV 7/12 - zu 2 der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.3 der Gründe; LAG Nürnberg 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 -; Greßlin Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder S. 216 f.; Ratayczak AiB 2010, 296, 298; Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 60; DKW/Wedde 17. Aufl. § 38 Rn. 21; Wolmerath in Düwell BetrVG 5. Aufl. § 38 Rn. 8; aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 43) , sind auf der Vorschlagsliste nicht von vornherein Kandidatenpaare anzugeben, deren kombiniertes Freistellungsvolumen einer Vollfreistellung entspricht.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

    aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105; Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).

    ab Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat zulässig (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, § 38 BetrVG Rn. 80; Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105) .

    Vor der Durchführung der Wahl der Freistellungen hat der Betriebsrat durch Beschluss darüber zu entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen; es besteht das Erfordernis einer vorherigen Willensbildung des Betriebsrats zur vorzunehmenden Aufteilung der Freistellungen (LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; DKKW, aaO, § 38 BetrVG Rn. 21).

    Die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses ergibt sich schon aus den Konsequenzen einer Aufteilung der Freistellungen für die Arbeit des Betriebsrats und für die Organisation des Betriebs, zu der der Arbeitgeber Einwände nach § 38 Abs. 2 Satz 4 BetrVG zu machen berechtigt ist (LAG Brandenburg 04.03.2001 - 2 TaBV 22/02).

    Unentschieden kann die umstrittene Frage bleiben, ob dann, wenn sich der Betriebsrat für Voll- und für Teilfreistellungen entschieden hat, sich die auf die Wahllisten nach der Verhältniswahl zu verteilenden Höchstzahlen nach der Anzahl der tatsächlich freizustellenden Personen richtet (Fitting, aaO, § 38 Rn. 43; Wlotzke/Preis, Betriebsverfassungsgesetz, 3. Aufl., § 38 Rn. 18) oder ob bei Aufteilung von Vollfreistellungen auf Teilfreistellungen derjenigen Wahlliste die Teilfreistellungen zustehen, der auch die Vollfreistellung zufallen würde (LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; LAG Nürnberg 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96; DKKW, aaO, § 38 Rn. 21; Düwell/Wolmerath, aaO, § 38 BetrVG Rn. 8; Greßlin, aaO, S. 217).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung - Teilfreistellung

    a) Vor der Durchführung der Wahl der Freistellungen muss der Betriebsrat nicht durch Beschluss darüber entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen (aA die allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur LAG Baden-Württemberg 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11 - Juris Rn. 55 ff. mwN; LAG Brandenburg 04.03.2002 - 2 TaBV 22/02 - Juris; Fitting u. a. BetrVG 29. Aufl. 2018 § 38 Rn. 13; Weber in: GK-BetrVG 11. Aufl. 2018 § 38 Rn. 40; Wedde in: Däubler/Kittner u. a. BetrVG 15. Aufl. 2016 § 38 Rn. 21; Glock in: Hess/Worzalla u. a. BetrVG 10. Aufl. 2018 § 38 Rn. 22).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - wird als unzulässig verworfen.
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